Verkaufsbedingungen

 
DIE ABGABE EINES GEBOTES STELLT DIE ANNAHME DIESER VERKAUFSBEDINGUNGEN ZWISCHEN DEM BIETER UND GOLDEN OAK ONLINE AUCTIONS ("GOOA") DA
 
GEBOTE
1. Alle Gebote gelten pro Los, so, wie sie im Online-Katalog nummeriert sind. GOOA, als Vertreter des Einlieferers, wird das Bieten regeln und wird die Art und Weise bestimmen, in der das Bieten durchgeführt werden soll. GOOA behält sich das Recht vor, Lose vor dem Verkauf zurückzuziehen (ohne Haftung gegenüber einem potenziellen Käufer oder Vertreter), zurückgezogene Lose erneut anzubieten, und Gebote zu verweigern, von denen angenommen wird, dass sie nicht in gutem Glauben abgegeben wurden. Die in dem Online-Katalog enthaltenen Schätzungen der Verkaufspreise spiegeln das beste Urteil von GOOA und seinen Beratern wider.
 
2. (a) Die Gebote werden in den auf dieser Website angegebenen Gebotstufen abgegeben. Gebotstufen sind wie unter folgendem Link veröffentlicht: klicken Sie hier um sie online zu sehen. Gebote aus Gebotstufen werden auf die nächste Gebotstufe reduziert. Zum Beispiel: ein Gebot von 603 USD wird auf 600 USD reduziert, usw.
(b)
Den Zuschlag erhält der von GOOA erkannte Meistbietende. Sollte es zu Streitigkeiten zwischen Bietern kommen, entscheidet GOOA allein, wer der erfolgreiche Bieter ist und GOOA allein entscheidet, ob das streitige Los erneut angeboten werden soll. Sollte es nach dem Verkauf zu Streitigkeiten kommen, sind die Aufzeichnungen von GOOA endgültig. Auf alle verkauften Lose zahlt der Käufer eine Provision von 20% des Zuschlagspreises an GOOA zusammen mit etwaigen Umsatz- und Nutzungssteuern oder Zöllen.
 
3. (a) GOOA behält sich das Recht vor, im Namen von Kunden zu bieten (und Einlieferer) aber haftet nicht für Fehler und Auslassungen bei der Ausführung von Geboten, auch immer sie empfangen wurden, und ob solche Fehler oder Auslassungen die des Bieters oder Vertreters oder die von GOOA sind.
(b) Einige angebotene Lose unterliegen möglicherweise einem Mindestpreis.
(c) In einigen Fällen haben Einlieferer möglicherweise Vorschussgelder gegen den Verkauf ihres Sendungsmaterials erhalten und GOOA hat daher über die normale Auktionsprovision hinaus ein Sicherheitsinteresse an dem eingelieferten Material.
(d) Alle Käufe, die ein Einlieferer oder Verkäufer oder sein Vertreter auf seinen eigenen Grundstücken tätigt, gelten als Verkauf, der Provisionen und Umsatzsteuer unterliegt.
 
ZAHLUNG FÜR KÄUFE
4. Die Zahlung für Lose, einschließlich solcher, zu denen Attesten für Sachverständige erwünscht sind, erfolgt wie folgt: erfolgreiche Bieter werden unmittelbar nach dem Verkauf über gekaufte Lose informiert. Bevor GOOA solche Lose versendet, muss die vollständige Zahlung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der vorgenannten Mitteilung beim Bieter bei GOOA eingegangen sein. Ein Käufer, der GOOA nach seiner Wahl bekannt ist, kann jedoch Käufe liefern oder zur sofortigen Zahlung weiterleiten lassen. Sofern für GOOA nicht anders akzeptabel, erfolgt die Zahlung nur in Form von Bargeld, Bankscheck oder beglaubigtem Scheck, persönlichem Scheck (der vor der Lieferung der Lose eingelöst werden muss), Kreditkarte (AMEX, Visa, MasterCard und Discover), PayPal oder eine Banküberweisung (bitte kontaktieren Sie uns für unsere Verkabelungsanweisungen.) Zahlungen mit Kreditkarte werden ohne Aufpreis akzeptiert, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach dem Verkaufsdatum bezahlt werden.
 
5. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn die vollständige Zahlung bei GOOA als Vertreter des Versenders oder Verkäufers eingegangen ist.
 
6. Die Lieferung der Einkäufe per Post erfolgt an die hinterlegte Adresse. Der Nachweis des Eingangs einer Sendung an die angegebene Adresse durch GOOA gilt als Lieferung. Alle Gebühren für die Abwicklung, Lieferung und Versicherung, die GOOA im Auftrag des Käufers erhebt, werden zum Kaufpreis hinzugerechnet.
 
7. (a) Käufer verpflichten sich, für Lose gemäß Auktionsbedingung 4 zu zahlen, und es wird keine Gutschrift verlängert; es wird eine Gebühr für verspätete Zahlung von 2% pro Monat oder einem Bruchteil davon hinzugefügt, wenn die Zahlung nicht gemäß den oben genannten Bedingungen erfolgt.
(b) Für den Fall, dass ein Bieter diese Verkaufsbedingungen nicht einhält ("nicht konformer Bieter"), kann GOOA in Bezug auf jedes Los, bei dem eine solche Nichteinhaltung auftritt, nach eigenem Ermessen erneut ein solches Los während derselben Auktion anbieten, oder bei einer Auktion, oder durch einen privaten Vertrag, zu einem Zeitpunkt, den GOOA nach eigenem Ermessen für angemessen hält. In diesem Fall haftet der nicht konforme Bieter für etwaige Mängel zwischen dem Zuschlagspreis und dem Nettoerlös eines Verkaufs an einen nachfolgenden Käufer, ob auf einer Auktion oder durch Privatvertrag, sowie für alle Kosten und Aufwendungen beider Verkäufe, alle anderen darunter fälligen Gebühren, einschließlich Provisionen in Bezug auf beide Verkäufe, ob zahlbar an GOOA oder an einen Dritten, und alle Nebenschäden. Es liegt im alleinigen Ermessen von GOOA zu entscheiden, ob das Los erneut angeboten bei der gleichen Auktion werden soll, oder zu gegebener Zeit durch einen privaten Vertrag, oder bei einer von GOOA durchgeführten nachfolgenden Auktion erneut angeboten werden soll. In keinem Fall ist ein Überschuss aus dem Verkauf eines erneut angebotenen Loses an einen nicht konformen Bieter zu zahlen.
(c) Es wird davon ausgegangen, dass ein säumiger Käufer GOOA ein Sicherheitsinteresse an Eigentum gewährt hat, das sich im Besitz von GOOA befindet und dem dieser Käufer gehört. GOOA hat alle Rechte, die ein Kauf in Bezug auf dieses Eigentum gewährt werden, und kann gegen solche Verpflichtungen alle Gelder anwenden, die sie für Rechnung oder von GOOA an diesen Käufer hält oder erhält. GOOA ist berechtigt, eine Finanzierungserklärung einzureichen, um seine Rechte als gesicherte Partei zu vervollkommnen.
(d) Wenn GOOA rechtliche Schritte unternimmt, um die Zahlung eines überfälligen Kontos sicherzustellen, haftet der säumige Käufer für alle Rechts- und sonstigen Kosten, die GOOA zur Sicherung dieser Zahlung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine angemessene Vergütung für Anwaltskosten. Für die Zwecke dieses Absatzes, umfasst der Begriff "rechtliche Schritte" jegliche Konsultation von GOOA mit seinen Anwälten in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich aus einem überfälligen Konto ergeben.
 
QUALITÄT UND ECHTHEIT: Münzen
8. Jedes Los wird als echt verkauft, es sei denn, dies wird ausdrücklich als "verkauft wie es ist" beschrieben. Dies ist eine beschränkte Garantie dafür, dass der verkaufte Artikel nicht gefälscht ist, dass das Datum oder Münzzeichen nicht geändert wurde, und dass die Münze nicht repariert wurde. Jede andere Garantie wird ausdrücklich abgelehnt. GOOA bietet keine Zusicherung, dass ein numismatischer Gegenstand gereinigt wurde oder nicht; dass jede Tonisierung natürlich oder künstlich ist; dass jede Münze den Standards oder der Note eines unabhängigen Bewertungsdienstes entspricht; dass jeder Gegenstand eine bestimmte Herkunft oder Abstammung hat; oder dass ein numismatischer Gegenstand in einem bestimmten Stil angeschlagen oder hergestellt wird. Jede Aussage in Bezug auf solche Angelegenheiten spiegelt nur eine Meinung wider. Fragen bezüglich der Prägung einer Münze als polierte Platte oder als Geschäftsschlagen beziehen sich auf die Herstellungsmethode und nicht auf die Echtheit.
(a) Die Beschreibungen der einzelnen numismatischen Lose geben die Meinung des Katalogisierers nach Treu und Glauben oder die Meinung eines unabhängigen Bewertungsdienstes zum Erhaltungszustand und Schlag wieder. Wenn ein Qualitätsgrad von einem unabhängigen Bewertungsdienst verwendet wird, werden die Informationen ausschließlich zum Vorteil des Bieters per Post, Telefon oder Fax zur Verfügung gestellt. Bieter und Käufer erkennen dass (i) die Zuordnung von Qualitätsgraden ist eine Kunst, keine Wissenschaft; (ii) die im Katalog enthaltenen Qualitätsgraden geben die Meinung des Auktionators aufgrund seiner Erfahrung wieder; (iii) dass es ist möglich, dass zwei Personen nicht immer die gleichen Gegenstände bewerten; und (iv) wenn sich die Marktbedingungen ändern, ändern sich die Bewärtungsstandards, und wird dies höchstwahrscheinlich auch in Zukunft tun. Es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, einschließlich einer Garantie für die Verkaufbarkeit in Bezug auf eine Qualitätsbeschreibung gegeben, was lediglich eine Meinung ist, die selbst unter Experten wahrscheinlich abweicht. Der Käufer übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit der Bewertung eines Loses durch einen unabhängigen Bewertungsdienst.
(b) Die Zuordnung von Qualitätsgraden oder der Zustand seltener Münzen kann einen wesentlichen Einfluss auf den Wert der gekauften Gegenstände haben; und die Meinung Dritter (einschließlich unabhängiger Bewertungsdienste) kann von der Meinung oder Interpretation von GOOA durch den unabhängigen Bewertungsdienst abweichen. GOOA ist nicht an vorherige oder nachfolgende Meinungen, Feststellungen oder Zertifizierungen durch einen unabhängigen Bewertungsdienst gebunden.
(c) Alle mündlichen und schriftlichen Erklärungen von GOOA und seinen Mitarbeitern (einschließlich verbundener Unternehmen) sind nur Meinungsäußerungen, und sind keine Garantien oder Zusicherungen jeglicher Art, sofern nicht ausdrücklich als schriftliche Garantie angegeben, und kein Mitarbeiter oder Vertreter von GOOA ist befugt, diese Verkaufsbedingungen zu ändern. Jede Änderung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und von einem dazu befugten Beamten von GOOA unterzeichnet ist.
(d) Die Bieter dürfen aus keinem Grund auf den Einlieferer zurückgreifen.
(e) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen können von uns angebotene Münzen, die von PCGS, NGC, ICG, SEGS, ACCUGRADE, PCI, NTC oder ANACS bewertet wurden, aus keinem Grund zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines CAC-Siegels nicht unbedingt bedeutet, dass eine Münze abgelehnt wurde. Nicht alle Münzen wurden zur Prüfung eingereicht.
 
QUALITÄT UND ECHTHEIT: Briefmarken, Autogramme, Kunst und alle anderen nicht numismatische Artikeln
9. Jedes Los wird als echt und korrekt beschrieben verkauft, es sei denn, es wird ausdrücklich als "verkauft wie es ist" beschrieben. Potenzielle Käufer können bei GOOA zusätzliche Bilder oder Erläuterungen zu allen Losen anfordern.
(a) Qualität. Jedes Los, das ein Käufer als falsch beschrieben ansieht, kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei diesem Käufer an GOOA zurückgesandt werden, vorausgesetzt jedoch, dass derselbe innerhalb von vier Wochen nach dem Datum der Auktion bei GOOA eingeht. GOOA kann jedoch nach eigenem Ermessen die Annahme eines solchen zurückgegebenen Loses verweigern. Für den Fall, dass ein Streit nicht durch Bezugnahme auf eine für beide Seiten akzeptable Behörde beigelegt werden kann, und GOOA verpflichtet sich daraufhin, das Los mit einer Beschreibung, die mit der umstrittenen Beschreibung identisch ist, erneut anzubieten, haftet der zurückkehrende Käufer für etwaige Mängel zwischen dem Verkaufserlös an den zurückkehrenden Käufer und dem Verkaufserlös an einen nachfolgenden Käufer, sowie für alle Kosten und Aufwendungen des Weiterverkaufs, einschließlich Provision und aller Nebenschäden. Jedes Los, dessen Beschreibung umstritten ist, muss unversehrt zurückgegeben werden, und in der Originalverpackung und in dem vom Käufer erhaltenen (unveränderten) Zustand. Die folgenden Lose können nur nach Ermessen von GOOA zurückgegeben werden: (i) Lose, die von Postzuschauern geprüft wurden; (ii) Lose aufgrund ihres Aussehens, wenn sie online illustriert werden; oder (iii) Lose, die aus irgendeinem Grund als repariert, defekt oder fehlerhaft beschrieben werden, (iv) Lose mit mehr als zehn (10) Artikeln.
(b) Echtheit. Wenn eine Meinung einer für beide Seiten akzeptablen Behörde gewünscht wird, verlängert sich die Frist, innerhalb derer ein Los bei GOOA eingehen muss. GOOA muss jedoch innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Auktion benachrichtigt werden. Jedes Los, das von einer gegenseitig anerkannten Behörde für nicht echt erklärt wurde, kann zurückgegeben werden, vorausgesetzt, das Los geht innerhalb von vier Wochen nach Auktionstermin bei GOOA ein. Der Nachweis, dass eine für beide Seiten akzeptable Behörde sich weigert, eine Stellungnahme abzugeben, ist kein Grund für die Rückgabe eines Loses. (i) Aufwendungen, die einem Käufer bei der Einreichung und Rückgabe eines Loses gemäß den Verkaufsbedingungen 7 entstehen, werden nicht erstattet. (ii) Der numerische Qualitätsgrad ist subjektiv und basiert auf dem Zustand jeder Ausgabe. Lose können nicht zurückgegeben werden, wenn ein Dritter einen Attest mit einer niedrigeren als unserer Qualitätsgrad bewertet. (iii) Lose mit vorhandenen Attesten von einer allgemein anerkannten und seriösen Fachbehörde, innerhalb ihres Fachgebiets, die innerhalb der letzten sieben (7) Jahre ab dem Verkaufsdatum datiert wurden, werden "wie besehen" angeboten und verkauft, und wie auf dem Attest angegeben. Solche Lose können aus keinem Grund zurückgegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine gegenteilige mündliche oder schriftliche Stellungnahme oder Attest.
 
VERKAUFSSTEUER / ZOLLPFLICHTEN
10. Sofern kein zufriedenstellender Nachweis erbracht wird, dass es gesetzlich ausgenommen ist, zahlt ein Käufer GOOA die Umsatz- und Nutzungssteuer des Staates, der die Gerichtsbarkeit beansprucht. Käufer außerhalb der USA sind für alle Zölle verantwortlich. Ein Käufer stellt GOOA von jeglichen Ansprüchen jeglicher Gerichtsbarkeit für Umsatzsteuern, in Bezug auf den Kauf von Artikeln auf der Auktion frei und hält sie von jegkichen Ansprüchen frei, sofern diese auftreten können.
 
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, USW.
11. Alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Auktion ergeben, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Texas, ohne dass die Rechtswahlgrundsätze davon beeinflusst werden.
 
SCHIEDSVERFAHREN
12. Kontroversen oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Auktion werden durch ein Schiedsverfahren in der Stadt Dallas (Bundesstaat Texas) beigelegt, in Übereinstimmung mit den Regeln der American Arbitration Association. Die Entscheidung über den Schiedsspruch des Schiedsrichters oder der Schiedsrichter kann bei jedem zuständigen Gericht getroffen werden.
 
GERICHTSSTAND UND ORT DER MASSNAHMEN
13. Der Käufer bei dieser Auktion:
(a) stimmt zu und unterwirft sich der Zuständigkeit der Gerichte des Bundesstaates Texas und der Gerichte der Vereinigten Staaten, für einen Gerichtsbezirk innerhalb der territorialen Grenzen des Bundesstaates Texas, für alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Auktion ergeben, einschließlich, ohne Einschränkung, Maßnahmen oder Verfahren zur Durchsetzung von Rechten, Rechtsbehelfen, Verpflichtungen und Haftungen, die sich aus diesen Gründen ergeben; und
(b) stimmt zu und unterwirft sich dem Ort einer solchen Aktion oder eines solchen Verfahrens in der Stadt Dallas, Bundesstaat Texas (oder ein Gerichtsbezirk eines Gerichts der Vereinigten Staaten, der dasselbe umfasst), und
(c) stimmt ferner zu, dass die Zustellung des Prozesses bei allen diesbezüglichen Maßnahmen per Einschreiben (Rücksendung beantragt) erfolgen kann, an den Käufer an die Adresse gerichtet, die dem Auktionator zum Zeitpunkt des Verkaufs mitgeteilt wurde.
 
GEBOTE MIT DEM TELEFON
14. (a) Muss schriftlich bestätigt werden, es sei denn, GOOA verzichtet darauf.
(b) Fehler liegen in der Verantwortung des Bieters.
(c) Keine Gebote, die weniger als 1 Stunde vor Verkaufsbeginn angenommen wurden.
 
GEBOTE PER E-MAIL
15. Alle Gebote müssen eine Stunde vor Auktionsbeginn eingegangen sein — verwenden Sie unbedingt EMAIL: bids@gooaucs.com